Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die allgemeine Räum- und Streupflicht durch Satzung grundsätzlich den Anliegern übertragen worden ist.
Wird durch Schneefälle oder Glatteis die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so sind Schnee und Eis unverzüglich zu beseitigen. Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu räumen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den Gehwegen und der Fahrbahn keine Rutschgefahr besteht. Besonders gefährliche Fahrbahnstellen sind in der Satzung festgelegt und werden von der Ortsgemeinde gestreut.
Für weitere Informationen finden Sie die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Klein-Winternheim auf unserer Homepage bzw. über folgenden Link: https://www.vg-nieder-olm.de/bilder/pdfs/satzungen/klein-winternheim/03-reinigungssatzung.pdf?cid=254
Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihre Mithilfe!
Oliver Saling, Ortsbürgermeister